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DER HINTERGRUND
Bildung würde durch Gesetzesentwurf verteuert und bürokratisiert

Die nationalen Parlamente müssen EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Das gilt auch für eine Richtlinie (Mehrwertsteuersystemrichtlinie), die zum Ziel hat, Bildung für alle Verbraucher:innen von der Umsatzsteuer zu befreien, da Bildungsleistungen dem Gemeinwohl dienen. Seit 1977 hat der Bundesgesetzgeber das in Bezug auf Bildung aber noch immer nicht europarechtskonform umgesetzt. So kam im Februar 2024 eine Rüge der EU-Kommission und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens zustande. Der Bundesgesetzgeber muss jetzt zeitnah handeln. Und so hat die Bundesregierung im vergangenen Juli dazu einen Gesetzesentwurf zu § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (im Jahressteuergesetz 2024) vorgelegt, der leider mit „heißer Nadel gestrickt“ wurde und nicht zielführend ist.

Dieser aktuelle Gesetzesentwurf aus dem BMF ist problematisch, da er die EU-Vorgaben nicht 1:1 umsetzt, sondern viele Ausnahmen, weitergehende Bürokratisierung und neue Rechtsunsicherheiten schaffen würde. Vor allem käme die Befreiung aber nicht bei den beabsichtigten Zielgruppen an:

•       Menschen, wie Arbeitnehmer:innen, Familien, Kinder und Jugendliche, die bei Ausgaben die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückerstattet bekommen (kein Vorsteuerabzug), würden ab Januar 2024 zusätzlich 19 % für Bildung ausgeben müssen.

•       Berufliche Bildung (Ausbildung, Fortbildung und Umschulung), privat erteilter Musik- und Tanzunterricht, Nachhilfe etc. würden sich in vielen Fällen verteuern, auch weil freiberufliche Dozent:innen nach dem Regierungsentwurf nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit werden sollen.

•       Die Verteuerung von 19 % würde ausgerechnet viele soziale Einrichtungen treffen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, obwohl gerade dort oft knappe Finanzbudgets für Bildung zur Verfügung stehen.

•       Für viele Systemiker:innen würde es in ihrer Arbeit bürokratischer, weil Fortbildung umsatzsteuerrechtlich anders behandelt würde als Ausbildung und Umschulung. Die Abgrenzung ist aber rechtssicher nicht möglich und es käme bei vielen Selbstständigen zu hohen Nachzahlungen, die bis hin zu Insolvenzen führen dürften.

•       Die seit 2014 mögliche Umsatzsteuerbefreiung von Supervision wäre mit diesem Entwurf wieder infrage gestellt und es wäre nicht mehr klar, ob bestimmte Supervisionsleistungen mit der Neuerung nach wie vor befreit bleiben. So würden große Summen aus den Mitteln der Jugendhilfe bei Bildung und Supervision über die Umsatzsteuer an den Bund abfließen.

Um diese Auswirkungen zu verhindern, fordern zahlreiche Verbände:

•       Die Umsatzsteuerbefreiung bei Bildung und Erziehung muss umfassend beim Endverbraucher (Privatpersonen und Organisationen ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit) ankommen.

•       Große Bildungsunternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind und deren Kunden Unternehmen sind mit Vorsteuerabzug dürfen nicht statt der Endverbraucher gefördert werden.

•       Einem Fortschreiten an Ausnahmen bei der Umsatzsteuerbefreiung muss entgegengewirkt werden: Berufliche Bildung muss ohne Ausnahme befreit bleiben, also Ausbildung, Fortbildung und Umschulung müssen in gleicher Weise behandelt werden.

•       Auch gewinnorientierte Bildungsanbieter, wie etwa Freiberufler, müssen von der Umsatzsteuer befreit bleiben, da die Vergünstigung nur so auch bei allen Endverbrauchern ankommen kann.

•       Eine angemessene Befreiung von Bildung ist nur unter Beibehalt des bewährten Bescheinigungsverfahrens durch fachlich qualifizierte Landesbehörden möglich, die die Befreiung vorab prüfen. Bescheide durch das Finanzamt im Nachhinein würden zu großer Rechtsunsicherheit und unangemessenen Einstufungen führen.

•       Da es sich bei Bildung und Erziehung um die Kulturhoheit der Bundesländer handelt, dürfen diese nicht umgangen werden. Außerdem ist die Änderung im Umsatzsteuergesetz zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. So sollten die Länder über den Bundesrat darauf hinwirken, dass die Landesbehörden für eine umfassende Bildungsbefreiung sorgen können, da dies Ziel der EU-Richtlinie ist.

Weitergehende Hintergründe und Informationen sind hier zu finden:
Jede Stimme zählt! - Was jede/r Einzelne tun kann:

1. Landtags- und Bundestagsabgeordnete anschreiben:

Abgeordnete z. B. per Mail, anschreiben:

Abgeordnete aus dem eigenen Wahlkreis und aus folgenden Parlamentsausschüssen:

  • Bildung
  • Jugend
  • Kultur
  • Finanzen

Dabei sind eine persönliche Anrede und eine Kurzvorstellung der eigenen Person hilfreich, ggf. mit Hinweis auf den eigenen Wahlkreis. Ebenso kann eine Kurzbeschreibung des eigenen Zugangs zum Thema hilfreich sein.

Des Weiteren können Argumente aus dieser Mail in das eigene Schreiben kopiert werden.

Sinnvoll ist es auf die genannten Stellungnahmen und Positionspapiere hinzuweisen und die Datei(en) anzuhängen. Weitere Infos dazu finden Sie auch HIER

2. Die nachfolgende Petition unterzeichnen und weiterverbreiten

Die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“ fokussiert zwar auf Musikunterricht. Die Umsetzung der Forderungen würde aber auch andere Bildungsmaßnahmen betreffen:

www.openpetition.de/petition/online/qualifizierter-musikunterricht-muss-umsatzsteuerfrei-bleiben

Wer diese Petition im Internet virtuell unterschreibt, setzt sich damit für eine weitgehende Befreiung von Bildungsleistungen ein und würde den von den systemischen Verbänden genannten Zielgruppen (Arbeitnehmer:innen, Klient:innen, Familien, Kinder, Jugendliche, soziale Einrichtungen etc.) helfen.

Wichtig ist es darüber hinaus, die Petition weiterzuverbreiten, denn je größer die Zahl der Unterzeichnenden ist, desto stärkeres Gewicht hat sie im Gesetzgebungsverfahren.

Soziale Medien tragen maßgeblich dazu bei, eine Petition zu verbreiten:

  • E-Mail
  • WhatApp (z. B. als „Status-Meldung“ unter „Aktuelles“)
  • Facebook, Instagram
  • XING, LinkedIn
  • etc.

3. Diesen Newsletter weiterleiten

Die Weiterleitung dieses Newsletters an Interessierte am Thema, kann auch dazu beitragen, dass es mehr Mitwirkende gibt, die sich aktiv für eine umfassende Befreiung der Bildung von der Umsatzsteuer einsetzen.

Auszug aus den anstehenden Kursangeboten
Neuigkeit im Kursprogramm 2025

Fortbildung: SNS - Selbstorganisation und Dynamik von Veränderungsprozessen - Prozessmonitoring (SNS) und Systemische Fallkonzeption in der systemischen Praxis, Start: 31.03.2025
Neues Fortbildungsangebot in Kooperation mit dem Praxis-Institut für Systemische Beratung süd in Hanau, ISTN in Koblenz und cambiat in Köln
Referent: Günter Schiepek

Fachtage 2024

Kulturreflexivität in Therapie, Beratung und Supervision – Warum Kultur immer eine Rolle spielt und welche
Referentin: Kirsten Nazarkiewicz
Termin: 9.10.2024
Weitere Infos und Anmeldung unter:  Fachtag 'Kulturreflexivität'

Zurück ins Leben – Systemische Traumatherapie im Mehrpersonensetting
Referent: Reinert Hanswille
Termin: 30.10.2024
Weitere Infos und Anmeldung unter:  Fachtag 'Zurück ins Leben'

Unser gesamtes Fachtagsangebot ist zu finden unter:  ifs Fachtage

Ausführliche Informationen zu allen Veranstaltungen finden Sie natürlich auf unserer Internetseite www.ifs-essen.de!

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